Bedingungen zum giropay-Gutschein

Unter dem neuen giropay haben Sie die Möglichkeit weiterhin direkt vom Girokonto zu zahlen. Hier können Sie wie gewohnt mit Benutzernamen und Passwort bezahlen und genießen auch weiterhin den Käuferschutz.

Das geht überall dort, wo Sie die folgenden Logos sehen:

Teilnahmebedingungen für Registrierungen vor 15.11.2022

Teilnahmebedingungen für Registrierungen ab 15.11.2022

Bezahlen Sie ohne Freischaltung mit den Zugangsdaten Ihres Online-Bankings, mit Ihrer digitalen Sparkassen-Card (girocard)* in der App „Mobiles Bezahlen” oder nutzen Sie dafür Ihren giropay-Benutzernamen plus Passwort – so oder so profitieren Sie von unserem Käuferschutz mit Geld-zurück-Garantie.

Bedingungen zum giropay-Gutschein

  1. Voraussetzung für die Verwendung eines giropay-Gutscheins ist die Teilnahme an giropay. giropay ist das Internet-Bezahlverfahren Ihrer Sparkasse. Sofern noch nicht geschehen, können Sie sich über Ihr Online-Banking für giropay registrieren und als Teilnehmer das Bezahlverfahren nutzen. Sie können dann giropay-Gutscheine nutzen, die Ihre Sparkasse ausgegeben hat.
  2. Jeder giropay-Gutschein weist einen bestimmten giropay-Gutscheincode auf. Der giropay-Gutscheincode kann über das giropay-Portal aktiviert werden. Die Aktivierung des Gutscheincodes im giropay-Portal erfolgt in drei Schritten:

    2.1 Anmeldung unter https://www.paydirekt.de/account/#/login mit Benutzername und Passwort.2.2 Eingabe des Gutscheincodes im Feld „giropay-Gutscheincode einlösen“ unter dem Reiter „Gutscheine“.

    2.3 Betätigen des Buttons „einlösen“. Der Gutscheinwert wird nun in der Guthaben-Übersicht mit dem Fälligkeitsdatum angezeigt.

  3. Die Verwendung des giropay-Gutscheins ist nur möglich bei giropay-Zahlungen mittels giropay-Login (Benutzername/Passwort) oder giropay-App. Eine Verwendung des Gutscheins bei giropay-Zahlungen, die mittels Online-Banking-Zugangsdaten oder der digitalen girocard* autorisiert werden, ist nicht möglich.
  4. Nach der Aktivierung eines giropay-Gutscheins werden giropay-Zahlungen vorranging zu Lasten des Gutscheinwertes ausgeführt.
  5. Es können mehrere Gutscheincodes aktiviert werden. Im giropay-Portal wird der Gesamtwert der aktivierten giropay-Gutscheine angezeigt. Hierbei handelt es sich um keine Einlage des Teilnehmers bei seiner Sparkasse.
  6. Nach der Aktivierung des Gutscheincodes kann der Gutscheinwert für giropay-Zahlungen überall dort, wo eines der folgenden Logos angezeigt wird, verwendet werden:

  1. Reicht der Gutscheinwert für die giropay-Zahlung nicht aus, wird der Differenzbetrag entsprechend den „giropay-Bedingungen“ dem Konto des Teilnehmers belastet. Eine nachträgliche Verwendung des Gutscheins für eine bereits autorisierte giropay-Zahlung ist nicht möglich.
  2. Bei Vornahme einer giropay-Zahlung wird der giropay-Gutschein mit der kürzesten Restlaufzeit zuerst verwendet. Weisen mehrere giropay-Gutscheine die gleiche Restlaufzeit auf, erfolgt die Auswahl des zu verwendenden giropay-Gutscheins danach, welcher zuerst aktiviert wurde.
  3. Der Gutscheinwert steht bis zum Ablaufdatum des giropay-Gutscheins dem Teilnehmer zur Verfügung. Das Ablaufdatum wird dem Teilnehmer gesondert mitgeteilt. Es kann im giropay-Portal eingesehen werden. Eine Verlängerung des Ablaufdatums ist nicht möglich.
  4. Jeder Gutscheincode kann nur einmal verwendet werden. Eine Barauszahlung des giropay-Gutschein-Wertes sowie dessen Einzahlung auf das Konto des Teilnehmers ist nicht möglich.
  5. Die Erstattung einer giropay-Zahlung durch den Händler führt nicht zur Reaktivierung des für die giropay-Zahlung verwendeten giropay-Gutscheins. Die Erstattung erfolgt nach den „giropay-Bedingungen“.
  6. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die Forderung aus dem giropay-Gutschein an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.
  7. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers gegen den Gutscheinaussteller auf Ersatz des Gutscheincodes bei Verlust, wenn der Gutscheinaussteller den Verlust nicht zu vertreten hat.
  8. Der Gutscheinwert steht dem Teilnehmer maximal für den Zeitraum zur Verfügung, in dem die Sparkasse zur Abwicklung von giropay-Zahlungen auf das Konto des Teilnehmers gemäß Nr. 1.1 der „giropay-Bedingungen“ zugreifen kann.

*Sofern im Text von Sparkassen-Card und/oder girocard die Rede ist, handelt es sich um eine Debitkarte.